§ 38 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Artikel 37 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regeln die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen.
• Nach § 38 (1) BDSG benötigt jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, das selbst oder im Auftrag ständig mindestens 10 Pe...