Viele Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien im Privatvermögen halten und vermieten, unterliegen einem Grenzsteuersatz in Höhe von 42 %. Dies trifft zu, wenn sich das zu versteuernde Einkommen zwischen rund 57.000 € und 270.000 € bewegt. Für Verheiratete, die das Splittingverfahren nutzen,
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