Für eine Vielzahl kleinerer Unternehmer stellt der organisatorische Aufwand, der in Bezug auf die Umsatzsteuer und die dafür erforderlichen Voranmeldung anfällt, eine immense Belastung dar.
Daher ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 ...