Kann ich die Steuerberatungskosten absetzen?

Ja, den weitaus größten Teil Ihrer Steuerberatungskosten können Sie absetzen. Dies betrifft die gesamten Kosten für Buchführung, Lohn und Gehalt, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen. Kosten für die Einkommensteuererklärung können Sie ebenfalls absetzen. Lediglich beim Honorar für den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung und für Schenkungssteuererklärungen sowie Erbschaftssteuererklärungen ist das Absetzen der Steuerberatungskosten nicht zulässig.