Die EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Unternehmen zu einem Datenschutzmanagement, um den Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen sicherzustellen.
Unternehmen
• in denen mindestens 10 Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten
• die einer Datenschutzfolgeabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen
• die personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermitteln
• oder zum Zweck der Markt- und Meinungsforschung verarbeiten
benötigen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Falls Sie Ihren Datenschutzbeauftragten nicht intern bestellen wollen, können wir diese Aufgaben als externe Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen pragmatisch und praxisnah wahrnehmen. Die deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG hat uns als Datenschutzbeauftragte zertifiziert.
• Das Vertrauen zwischen Unternehmen und Kunden wird gestärkt
Das Vertrauen von Privatpersonen in die Fähigkeit von Unternehmen, personenbezogene Daten zu schützen, ist auf einem absoluten Tiefststand. In einer Eurobarometer-Umfrage von 2015 hatten 8 von 10 Befragten das Gefühl, keine Kontrolle über ihre Daten zu haben. Wer den Schutz personenbezogener Daten ernst nimmt, sichert sich das langfristige Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern.
• Die gesamte Unternehmensorganisation wird optimiert
Die Einführung eines sinnvollen Daten-Managements modernisiert auch die Organisation Ihres Unternehmens. Ineffiziente Prozesse und Verhaltensweisen werden vereinfacht. Ungeklärte Verantwortlichkeiten werden z.B. frühzeitig identifiziert und behoben. Alte Daten, die nicht mehr benötigt werden, werden aussortiert und gelöscht. Das dient der Übersicht und Klarheit.
• Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird verbessert
Die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz schützen auch Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besser.
• Ihre Mitarbeiter werden für das Thema Datenschutz sensibilisiert
In einer digitalen Welt kommen Vorfälle wie Hacking oder Datenverluste immer wieder vor. Durch die betriebsinterne Schulung und die Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz wird der einzelne Mitarbeiter für das Thema Datenschutz sensibilisiert. Ihre Unternehmensdaten sind damit besser geschützt.
• wir informieren und beraten Ihr Management
• sind Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, Kunden und andere betroffene Personen
• stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Rechte betroffener Personen wahrt
• stellen sicher, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihre Website erfüllt werden
• schulen Ihre Mitarbeiter
• überprüfen Ihr Unternehmen auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit
• stellen den Datenschutz für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens sicher
• planen und überwachen für Sie die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
• unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung von Verträgen, Betriebsvereinbarungen, unternehmensinternen Richtlinien etc.
• sind Ihnen bei der Erfüllung von datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten behilflich
• nehmen für Sie Datenschutzfolgeabschätzungen vor
• bereiten für Sie Verträge zur Auftragsverarbeitung vor
• beraten Sie bei der Erstellung und Führung Ihres Verarbeitungsverzeichnisses
• nehmen für Sie Datenschutz-Risikoanalysen vor
• erarbeiten mit Ihnen Maßnahmen zur Risikominimierung
• stellen die rechtskonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten ins EU-Ausland sicher
• erstellen Ihren Datenschutz-Jahresbericht
• helfen bei Datenpannen
• und wir sind Ihr Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörde
Unternehmen ohne Niederlassung in der EU sind verpflichtet u.a. einen Vertreter gem. Artikel 27 DSGVO zu bestellen, wenn Sie nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten,
• um Ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder
• ihr Verhalten zu beobachten.
Wir übernehmen die Funktion des EU-Vertreters gem. Artikel 27 DSGVO für Sie und dienen als Anlaufstelle und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.