Internationales Steuerrecht: Firmenbeteiligungen, Vermietung, Renten und Erbfälle im Ausland

Finanzielle Verflechtungen

Finanzielle Verflechtungen mit dem Ausland können vielfältige Probleme mit sich bringen, aber auch besondere Chancen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Deutschland eine Steueroase für ausländische Kapitalgesellschaften ist, die hier Immobilien vermieten? Wir erklären Ihnen, wie Sie in diesem Fall eine Steuerbelastung von nur 15% erreichen und Gewinnausschüttungen an die EU-Muttergesellschaft in Deutschland steuerfrei bleiben.

Wir erklären Ihnen, auf welche Weise Sie Ihre Beteiligungen an ausländischen Firmen steueroptimiert organisieren können. Die Anforderungen an Unternehmen zur Dokumentation ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen sind hoch, daher übernehmen wir auf Wunsch die steuerlichen Anzeigepflichten für Sie.

Wir erläutern Ihnen, in welchem Staat Sie Ihre Auslandsrenten versteuern müssen und welche Nachweise Sie führen müssen, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen.

Wir beraten Sie, falls Sie Vermietungseinkünfte im Ausland erzielen.

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer ausländischen Kapitaleinkünfte und unterstützen Sie bei der Erstattung und Anrechnung von ausländischen Quellensteuern.

Wir beraten Sie bei Erbfällen mit Auslandsvermögen oder zwischen Steuerinländern und Steuerausländern. Wir planen mit Ihnen Schenkungen mit Auslandsvermögen oder zwischen Steuerinländern und Steuerausländern.