Erbschaftsteuer und Nachfolgeplanung

Vermögen sichern

Erbschaftsteuer & Nachfolge

Vermögensübertragung, Unternehmensnachfolge und internationale Erbfälle steueroptimiert gestalten. Individuelle Nachfolgelösungen für Familien und Unternehmer.

Vermögen weiterdenken

Die Übergabe von Vermögen gehört zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Ob Familiennachfolge, Unternehmensübergabe oder Immobilientransfer - frühzeitige Planung und steuerliche Optimierung können erhebliche Beträge sparen. DITTRICH verbindet steuerliche Expertise mit langjähriger praktischer Erfahrung in komplexen Nachfolgefällen.

Jede Vermögensübertragung ist einzigartig. Wir analysieren Ihre persönliche Situation, identifizieren Freibeträge und Gestaltungsspielräume und entwickeln eine maßgeschneiderte Nachfolgestrategie, die Ihre familiären und wirtschaftlichen Ziele berücksichtigt.

Wir beraten Sie unter anderem bei

  • Persönliche Vermögensübergangsanalyse
  • Steueroptimierte Schenkungsstrategien
  • Unternehmensnachfolge und Betriebsvermögensbefreiung
  • Immobilientransfer mit Nießbrauch und Wohnungsrecht
  • Internationale Erbfälle und Doppelbesteuerung
  • Freibetragsoptimierung über Generationen
30+ Jahre Erfahrung in
Nachfolgeplanung
400.000 € Freibetrag
für Kinder
10 Jahre Schenkungs-
intervall
Carolin Börtz

Ihre Expertin

Carolin Börtz

Geschäftsführerin

Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern

Aus der Praxis

Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Privatpersonen wollten Immobilien bereits zu Lebzeiten übertragen und gleichzeitig Nutzungsrechte sowie Einkünfte absichern. Die Vermögensübertragung erfolgte steuerlich optimiert, mit spürbarer Ersparnis bei der Schenkungsteuer und gesicherten Nutzungsrechten.

Unsere Leistungen bei Erbschaftsteuer und Nachfolge

Von der Vermögensübergangsplanung bis zur testamentarischen Gestaltung: Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um Erbschaft, Schenkung und Nachfolge.

Vermögensanalyse

Von der Vermögensanalyse bis zur steuerrechtlichen Gestaltung: Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um Erbschaft, Schenkung und Nachfolge.

Unternehmensnachfolge

Navigation zwischen Familieninteressen, Betriebsvermögensbefreiung (Verschonungsregelung) und Dokumentation der notwendigen Nachweise für Steuervorteile.

Immobilientransfer

Korrekte Bewertung von Immobilien, Nutzung von Steuervorteilen für Mietobjekte und Eigenheime, Strukturen wie Nießbrauch und Wohnungsrecht.

Schenkungsstrategien

Gezielte Nutzung von 10-Jahres-Intervallen und Freibeträgen über mehrere Generationen für eine steuereffiziente Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Internationale Erbfälle

Unbegrenzte und beschränkte Steuerpflicht, 5- und 10-Jahres-Rückblickregeln, Doppelbesteuerungsabkommen und Mehrländer-Immobilienbestände.

Begleitung testamentarische Gestaltung

Beratung und Unterstützung bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Testamenten. Abstimmung mit rechtlichen Beratern sowie Entwicklung individueller Gestaltungsansätze zur Minimierung der Steuerbelastung und Sicherstellung einer geordneten Vermögensnachfolge.

Vorausschauend planen

Verschonungsregelung für Betriebsvermögen

Die Übertragung von Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen und die optimale Verschonungsstrategie zu wählen.

Regelverschonung (85 %)

85 Prozent des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei bei Einhaltung einer 5-jährigen Behaltensfrist und Lohnsummenregelung

Optionsverschonung (100 %)

Vollständige Steuerbefreiung bei 7-jähriger Behaltensfrist und strengeren Anforderungen an das Verwaltungsvermögen

Behaltensfrist und Lohnsumme

Dokumentation und Überwachung der Lohnsummenentwicklung und Einhaltung der Behaltensfrist zur Sicherung der Steuervorteile

Ihre Vorteile bei DITTRICH

Wir verbinden langjährige Nachfolgeerfahrung mit internationalem Steuerrecht und modernen, digitalen Arbeitsprozessen.

Erfahrung in komplexen Nachfolgefällen

Über 30 Jahre Praxis bei Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolge

Verbindung mit internationalem Steuerrecht

Die Expertise in internationalem Steuerrecht und langjährige Erfahrung in grenzüberschreitenden Erbfällen aus einer Hand.

Steueroptimierte Gestaltung über Generationen

Langfristige Strategien mit Freibetragsnutzung über mehrere Schenkungsintervalle

Digitale Prozesse und moderne Bewertungsmethoden

Digitale Abläufe mit DATEV und transparenter Kommunikation

FOCUS Top-Kanzlei

Ausgezeichnet als eine der besten Steuerkanzleien Deutschlands

Ihre Ansprechpartner

Unsere Steuerberater für Erbschaftsteuer und Nachfolge stehen Ihnen persönlich zur Verfügung.

Wolfgang Dittrich

Wolfgang Dittrich

Geschäftsführer

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Carolin Börtz

Carolin Börtz

Geschäftsführerin

Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern

Joel Franzke

Joel Franzke

Steuerberater

Master of Arts

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Erbschaftsteuer und Nachfolge.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Wirtschaftlich sinnvoll ist die Begleitung durch einen Steuerberater, wenn die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG überschritten sind. Gerade bei größeren Familienvermögen mit Immobilien und/oder Betriebsvermögen kann eine steuerlich begleitete Gestaltung zu einer erheblichen Reduzierung einer möglichen Steuerbelastung führen, die ein Vielfaches der Steuerberaterkosten beträgt.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften.

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist von der Steuerklasse sowie dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs abhängig. Die Steuerklasse wird vom Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem bzw. Erblasser und Erben bestimmt. Beispielsweise beträgt der Steuersatz nach § 19 Abs. 1 ErbStG für den Erwerb eines Kindes bis 600.000 Euro nach Abzug des Freibetrags 15 Prozent. Eine Nachfolgeberatung hat zum Ziel, den steuerpflichtigen Erwerb durch vorausschauende Gestaltung zu mindern sowie steuerliche Vergünstigungen und Freibeträge möglichst vorteilhaft auszunutzen.

Die Verschonungsregelung befreit Betriebsvermögen bei Übertragung zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder zu 100 Prozent (Optionsverschonung) von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung einer Behaltensfrist und die Fortführung der Lohnsumme.

Immobilien werden je nach Art im Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren bewertet. Für vermietete Wohnimmobilien gilt ein Bewertungsabschlag von zehn Prozent. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei übertragen werden.

Die Meldepflicht von Erbschaften von Inländern betrifft auch ausländisches Vermögen oder Erbfälle, in denen ein ausländischer Erbe oder Erblasser involviert ist. Insbesondere durch die Anwendung von Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann eine Doppelbesteuerung jedoch in vielen Fällen vermieden werden.

So früh wie möglich, idealerweise mindestens zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. Da Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, ermöglicht eine frühzeitige Planung die stufenweise und steueroptimierte Übertragung größerer Vermögen über mehrere Intervalle.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Angebot auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Nachfolgeplanung.

Nachfolge planen oder Erbfall klären?

Ob Unternehmensnachfolge, Immobilienübertragung oder internationaler Erbfall - sprechen Sie mit unseren Steuerberatern. Das Erstgespräch ist kostenfrei.