Zölle und Verbrauchsteuern

Carolin Börtz und Wolfgang Dittrich haben den Fachberaterkurs für Zölle und Verbrauchsteuern erfolgreich absolviert. 

Zölle

Wir beraten in allen Fragen rund um das Zollrecht, sowohl Importeure als auch Exporteure. Hier gibt es zahlreiche Chancen, zum Beispiel Einfuhrabgaben legal zu minimieren, aber auch eine Reihe von Risiken in der Zollabwicklung, die empfindliche Störungen in den Betriebsabläufen, hohe Nachzahlungen und im Extremfall strafrechtliche Auswirkungen haben können.

Bei Zollfragen treten Interdependenzen zum internationalen Steuerrecht auf. Diese betreffen beispielsweise die Zollwertermittlung und die Verrechnungspreisproblematik. Da wir uns auch auf das internationale Steuerrecht spezialisiert haben, können wir Sie zu beiden Themenkomplexen aus einer Hand beraten. 

Unser Angebot im Bereich der Zölle umfasst unter anderem:

 

Verbrauchsteuern

Das Verbrauchsteueraufkommen übersteigt inzwischen in Deutschland 65 Milliarden €. Dies resultiert insbesondere aus der Energiesteuer, aber auch aus der Stromsteuer. Einerseits soll der Energieverbrauch aus umweltpolitischen Gründen verteuert werden, andererseits sollen energieintensive Unternehmen nicht das Land aufgrund der hohen Energiepreise verlassen. Darüber hinaus soll der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden. Daher gibt es im Energiesteuerrecht und Stromsteuerrecht eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen. Des Weiteren werden als Verbrauchsteuern in Deutschland unter anderem erhoben: Alkoholsteuer, Alcopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Tabaksteuer.

Unser Angebot im Bereich der Verbrauchsteuern umfasst unter anderem:

Weitere Leistungen & Themen