Beratung zu Zöllen und Verbrauchsteuern

Fachberatung

Zölle & Verbrauchsteuern

Zolltarifierung, Verbrauchsteuerrecht und Energiesteuer-Vergünstigungen für Unternehmen. Zertifizierte Fachberater mit langjähriger Erfahrung in nationalen und internationalen Zollfragen.

Zoll- und Verbrauchsteuerrecht aus einer Hand

Zoll- und Verbrauchsteuerrecht gehören zu den komplexesten Bereichen des Steuerrechts. Wer international Waren handelt, produziert oder importiert, steht vor einer Vielzahl von Vorschriften, Tarifnummern und Genehmigungspflichten. In unserer Kanzlei sind mit Wolfgang Dittrich und Carolin Börtz zwei Geschäftsführer als zertifizierte Fachberater qualifiziert. Die enge Verzahnung von Zollrecht und internationalem Steuerrecht, etwa bei Verrechnungspreisen und Zollwertermittlung, ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung.

Unsere Kanzlei vereint Expertise in Zollrecht und internationalem Steuerrecht. Diese Kombination ist selten und ermöglicht eine ganzheitliche Beratung bei grenzüberschreitendem Warenverkehr.

Wir beraten Sie unter anderem bei

  • Eintarifierung
  • Zollwertermittlung
  • Ursprungsregeln und Präferenzrecht
  • AEO-Status-Anträge
  • Beantragung von Erlaubnissen und Steuerentlastungen (z. B. Energiesteuer, Stromsteuer)
  • Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer und Schaumweinsteuer)
65 Mrd. EUR Verbrauchsteuer-
einnahmen in DE
2 Zertifizierte
Fachberater
30+ Jahre Erfahrung
im Zollrecht
Carolin Börtz

Ihre Expertin

Carolin Börtz

Geschäftsführerin

Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern

Aus der Praxis

Erfolgreiche AEO C+S Zertifizierung

Ein international tätiger Hersteller von Haushaltswaren wollte den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO C+S) erlangen. Der AEO C+S Status wurde erteilt, Zollverfahren laufen schneller, Kontrollen sind seltener und die Lieferketten sind deutlich besser planbar.

Unsere Leistungen bei Zöllen und Verbrauchsteuern

Von der Tarifklassifizierung bis zur Energiesteuer-Vergünstigung: Wir begleiten Sie in allen zoll- und verbrauchsteuerlichen Fragen.

Besondere Expertise

Zollrecht trifft internationales Steuerrecht

Zollwert und Verrechnungspreise hängen eng zusammen. Wer international Waren zwischen verbundenen Unternehmen handelt, braucht eine Beratung, die beide Perspektiven kennt. Unsere Kanzlei verbindet diese Kompetenzen und sorgt für konsistente Lösungen gegenüber Zoll- und Finanzbehörden.

Verrechnungspreise & Zollwert

Konsistente Gestaltung von Transfer Pricing und Zollwertermittlung bei konzerninternem Warenverkehr

Grenzüberschreitender Warenverkehr

Steuerliche und zollrechtliche Optimierung bei Import, Export und innergemeinschaftlichem Handel

Internationale Compliance

Einhaltung zoll- und steuerrechtlicher Vorschriften in mehreren Jurisdiktionen gleichzeitig

Ihre Vorteile bei DITTRICH

Wir verbinden zollrechtliche Fachkompetenz mit steuerlicher Expertise und modernen, digitalen Arbeitsprozessen.

Zertifizierte Fachberater

Zwei Geschäftsführer mit Fachberatertitel für Internationales Steuerrecht

Verbindung Zollrecht und Steuerrecht

Ganzheitliche Beratung an der Schnittstelle von Zoll und internationalem Steuerrecht

Englischsprachige Beratung

Beratung in der Geschäftssprache Ihrer internationalen Partner

Digitale Prozesse

Digitale Zusammenarbeit per DATEV mit Fernberatung per Video, Telefon oder online

FOCUS Top-Kanzlei

Ausgezeichnet als eine der besten Steuerkanzleien Deutschlands

Ihre Ansprechpartner

Unsere Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern stehen Ihnen persönlich zur Verfügung.

Wischen für mehr

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Zöllen und Verbrauchsteuern.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Ein Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern unterstützt Unternehmen bei der korrekten Einreihung von Waren in den Zolltarif, der Zollwertermittlung, der Beantragung von Zollvereinfachungen und der Einhaltung verbrauchsteuerlicher Vorschriften. Er vertritt Mandanten gegenüber Zollbehörden und optimiert die steuerliche Belastung bei grenzüberschreitendem Warenverkehr.

AEO steht für Authorised Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Unternehmen mit diesem Status profitieren von schnellerer Zollabfertigung, weniger physischen Kontrollen, bevorzugter Behandlung bei Sicherheitskontrollen und vereinfachten Zollverfahren. Der AEO-Status wird international anerkannt und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern.

In Deutschland werden unter anderem folgende Verbrauchsteuern erhoben: Energiesteuer (auf Mineralöl, Erdgas, Kohle), Stromsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Alkopopsteuer. Die Energiesteuer ist mit Abstand die aufkommensstärkste Verbrauchsteuer.

Ja, für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Dazu gehören der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer, Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren sowie ermäßigte Steuersätze. Wir prüfen, welche Vergünstigungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen und begleiten die Antragstellung.

Bei Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen beeinflusst der Verrechnungspreis (Transfer Price) den Zollwert und damit die Höhe der Zollabgaben. Zollbehörden und Finanzbehörden haben dabei unterschiedliche Interessen: Niedrige Verrechnungspreise senken den Zollwert, erhöhen aber den steuerpflichtigen Gewinn im Importland. Wir sorgen für eine konsistente Gestaltung, die beiden Anforderungen gerecht wird.

Ja, unsere Kanzlei bietet Beratung im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch an. Bei internationalen Mandanten und grenzüberschreitendem Warenverkehr ist eine Beratung in der Geschäftssprache für uns selbstverständlich.

Bei einer Zollprüfung kontrolliert die Zollverwaltung, ob die zollrelevanten Vorgänge der vergangenen Jahre vollständig und korrekt abgewickelt wurden. Schwerpunkte sind die Tarifierung der Waren, der Zollwert, der Warenursprung und die Präferenzberechtigung, vereinfachte Verfahren sowie verbrauchsteuerliche Sachverhalte wie Energie- und Stromsteuer. Geprüft werden Buchführung, Lieferdokumente, Verträge und elektronische Anmeldungen. Wir begleiten Sie vor, während und nach der Prüfung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Hauptzollamt.

Eine gute Vorbereitung beginnt damit, alle prüfungsrelevanten Unterlagen vollständig und geordnet bereitzuhalten und die internen Prozesse vorab kritisch zu überprüfen. Sinnvoll sind die Plausibilisierung von Tarifierungen, die Kontrolle der Zollwertermittlung, die Aktualität von Lieferantenerklärungen sowie die Dokumentation der Bewilligungsvoraussetzungen für vereinfachte Verfahren. Wir führen mit Ihnen einen Self-Audit durch, identifizieren Risikofelder und entwickeln eine Strategie für die Prüfung, damit Sie souverän und vorbereitet auftreten.

Wer Strom erzeugt und gewerblich liefert oder selbst verbraucht, ist nach dem Stromsteuergesetz grundsätzlich Versorger oder Letztverbraucher und benötigt in den meisten Fällen eine förmliche Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamts. Ausnahmen und Erleichterungen bestehen unter anderem für kleine Anlagen oder Strom aus erneuerbaren Energien. Daneben sind Anzeige-, Anmelde- und Aufzeichnungspflichten zu beachten. Wir prüfen, welche Erlaubnisse und Vergünstigungen für Ihre Anlage in Frage kommen, und übernehmen die Kommunikation mit dem Hauptzollamt.

Fragen zu Zöllen oder Verbrauchsteuern?

Ob Zolltarifierung, AEO-Antrag oder Energiesteuer-Vergünstigung - sprechen Sie mit unseren Fachberatern. Das Erstgespräch ist kostenfrei.