Jahresabschlüsse und Bilanzen

Bilanz & Abschluss

Jahresabschlüsse

Ihr Jahresabschluss als Steuerungsinstrument. Verlässliche Zahlen, die Ihre wirtschaftliche Stärke zeigen und wertvolle Impulse für die Zukunft Ihres Unternehmens geben.

Steuern minimieren, Stärke demonstrieren

Der Jahresabschluss erfüllt zwei Aufgaben: Er soll die Steuerlast minimieren und gleichzeitig Ihre wirtschaftliche Stärke dokumentieren. DITTRICH erstellt Abschlüsse, die beide Ziele erreichen - durch die intelligente Nutzung steuerlicher Wahlrechte und Ermessensentscheidungen.

Ein guter Jahresabschluss ist kein Standardprodukt. Durch die gezielte Nutzung von Steuerwahlrechten und Ermessensentscheidungen gestalten wir Ihren Abschluss so, dass er Ihren individuellen Unternehmenszielen dient.

Wir erstellen für Sie unter anderem

  • Bilanzen nach HGB, Steuerrecht und IFRS
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Bankpräsentationen und Erläuterungsberichte
  • Jahresvergleiche und Entwicklungsplanung
30+ Jahre
Erfahrung
Termingerecht Pünktliche
Abschlüsse
Individuell Maßgeschneiderte
Lösungen

Aus der Praxis

Kurzfristiger Jahresabschluss für Bankgespräch

Ein Mandant plante ein größeres Investitionsprojekt und benötigte kurzfristig einen aktuellen Jahresabschluss als Grundlage für die Finanzierung. Der Mandant reichte die Unterlagen fristgerecht ein, die Finanzierung wurde zügig zugesagt und das Vertrauen der Hausbank gestärkt.

Unsere Leistungen bei Jahresabschlüssen

Von der Bilanz bis zur Bankpräsentation: Wir erstellen Abschlüsse, die Ihren Zielen dienen.

Bilanzen

Bilanzen nach HGB, Steuerrecht und IFRS für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, termingerecht und steueroptimiert.

Einnahmen-Überschussrechnung

Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Unternehmen als Alternative zur Bilanz, mit steuerlicher Optimierung.

Sonder- und Zwischenbilanzen

Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse und Sonderbilanzen für gesellschaftsrechtliche Anlässe und steuerliche Gestaltungen.

Bilanzanalyse

Kostenanalyse, Umsatzanalyse und Jahresvergleiche zur Identifikation von Entwicklungspotenzialen und Trends.

Bankpräsentationen

Aufbereitung Ihrer Finanzdaten für Bankgespräche, Kreditanträge und Investorenverhandlungen in moderner, grafischer Darstellung.

Erläuterungsberichte

Ergänzende Berichte zum Jahresabschluss, die Kennzahlen verständlich aufbereiten und strategische Handlungsempfehlungen ableiten.

Mehr als Pflicht

Jahresabschluss als Steuerungsinstrument

Ein professionell aufbereiteter Jahresabschluss geht weit über die gesetzliche Pflichterfüllung hinaus. Er dient als Steuerungsinstrument für unternehmerische Entscheidungen, als Grundlage für Finanzierungsgespräche und als Basis für die strategische Unternehmensplanung.

Steueroptimierung

Gezielte Nutzung von Wahlrechten, Abschreibungsmethoden und Rückstellungen zur Minimierung der Steuerlast

Unternehmensplanung

Jahresvergleiche und Kennzahlenanalysen als Grundlage für strategische Entscheidungen und Wachstumsplanung

Finanzierungsgrundlage

Überzeugende Aufbereitung Ihrer Finanzdaten für Banken, Investoren und Fördermittelgeber

Ihre Vorteile bei DITTRICH

Wir erstellen Jahresabschlüsse, die mehr leisten als die Pflicht verlangt - termingerecht, steueroptimiert und individuell aufbereitet.

Steueroptimierte Abschlüsse

Gezielte Nutzung aller Wahlrechte und Gestaltungsspielräume

Moderne, grafische Bilanzpräsentationen

Ansprechende Aufbereitung für Banken und Geschäftspartner

Termingerechte Fertigstellung

Zu Ihrem Wunschtermin

Persönlicher Ansprechpartner

Feste Betreuung durch erfahrene Steuerberater

FOCUS Top-Kanzlei

Ausgezeichnet als eine der besten Steuerkanzleien Deutschlands

Ihre Ansprechpartner

Unsere Steuerberater stehen Ihnen persönlich für Ihre Jahresabschlüsse zur Verfügung.

Wischen für mehr

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Jahresabschlüsse und Bilanzen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen benötigen einen Jahresabschluss. Dazu gehören insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie Kaufleute, deren Umsatz oder Gewinn bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende können stattdessen eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

Die Bilanz basiert auf der doppelten Buchführung und stellt Vermögen und Schulden zu einem Stichtag gegenüber. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist eine einfachere Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen sind zur Bilanzierung verpflichtet, Freiberufler und kleinere Unternehmen können die EÜR nutzen.

Die gesetzlichen Fristen variieren je nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Durch die Beauftragung eines Steuerberaters verlängern sich die Abgabefristen für die Steuererklärungen in der Regel deutlich. Wir achten auf die Einhaltung aller Fristen und informieren Sie rechtzeitig.

Ja, durch die gezielte Nutzung von Steuerwahlrechten, Abschreibungsmethoden, Rückstellungen und Bewertungsspielräumen lässt sich die Steuerlast im Rahmen des Gesetzes optimieren. Wir analysieren Ihre Situation und nutzen alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Eine Sonderbilanz wird für besondere Anlässe erstellt, etwa bei Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen, Umwandlungen oder Erbfällen. Sie bildet die Vermögensverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag ab, der vom regulären Bilanzstichtag abweicht.

Ja, wir bereiten Ihre Finanzdaten in modernen, grafischen Darstellungen auf, die speziell für Bankgespräche, Kreditanträge und Investorenverhandlungen konzipiert sind. Diese Präsentationen stellen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens verständlich und überzeugend dar.

Die Kosten richten sich nach Rechtsform, Unternehmensgröße und Umfang der Buchhaltung. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Angebot auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung.

Jahresabschluss anstehend?

Ob Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung - sprechen Sie mit unseren Steuerberatern. Das Erstgespräch ist kostenfrei.