Zölle und Verbrauchsteuern
Zölle
Zollwert, Tarifnummer, Ursprung und Präferenz. Wir halten Ihren Warenverkehr rechtssicher und zollkostenoptimiert - von der Vertragsgestaltung bis zur Zollprüfung.
Zölle und Verbrauchsteuern
Zollwert, Tarifnummer, Ursprung und Präferenz. Wir halten Ihren Warenverkehr rechtssicher und zollkostenoptimiert - von der Vertragsgestaltung bis zur Zollprüfung.
Das Zollrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des Wirtschaftsrechts. Jeder Import und jede Ausfuhr berührt zahlreiche Vorschriften - vom Unionszollkodex über die Kombinierte Nomenklatur bis hin zu Präferenz- und Ursprungsregeln. Fehler können schnell zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder dem Verlust von Bewilligungen führen.
Wir begleiten Sie in allen zollrechtlichen Fragen - mit klarem Blick auf Ihre Prozesse, konsequenter Rechtssicherheit und spürbaren Zollkosteneinsparungen. Die drei folgenden Schwerpunkte bilden das Herzstück unserer Zollberatung, ergänzt durch zahlreiche weitere Leistungen rund um AEO, Zollvereinfachungen und Customs Compliance.
Zollrecht ist selten nur eine operative Frage - oft entscheidet es maßgeblich über Marge und Wettbewerbsfähigkeit. Wer den Zollwert sauber ermittelt, seine Waren korrekt eintarifiert und Präferenzen aktiv nutzt, kann deutliche Vorteile gegenüber weniger gut vorbereiteten Marktteilnehmern erzielen. Umgekehrt gefährden fehlerhafte Anmeldungen, falsche Tarifnummern oder unzureichende Ursprungsnachweise Ihre gesamte Lieferkette.
Als zertifizierte Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern verbinden wir rechtliches Tiefenwissen mit Verständnis für Ihre betrieblichen Abläufe. Wir denken Zollfragen konsequent von der Vertragsgestaltung bis zur tatsächlichen Abwicklung mit.
Ihre Expertin
Geschäftsführerin
Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern
Drei Themenbereiche stehen im Zentrum unserer Zollberatung. Sie bilden die Basis für alle weiterführenden Fragestellungen.
Die Zollwertermittlung bezeichnet die Ermittlung des Warenwerts, der als Grundlage für die Berechnung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weiteren Abgaben dient. Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der Zollwertermittlung und machen Vorschläge, wie Sie bereits bei der Vertragsgestaltung die spätere Zollwertermittlung positiv beeinflussen können.
Eintarifierung bedeutet, eine Ware der richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen. Sie entscheidet über Zollsatz, handelspolitische Maßnahmen und Einfuhrbeschränkungen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der richtigen Eintarifierung und geben wertvolle Hinweise, wie Sie bereits bei der Konzeption von Warenzusammenstellungen die spätere Eintarifierung positiv beeinflussen können.
Durch korrekte Präferenz- und Ursprungsnachweise können Unternehmen Zollkosten senken, Margen steigern und ihren Kunden Wettbewerbsvorteile verschaffen, wobei sowohl präferenzieller als auch nichtpräferenzieller Ursprung zu beachten ist. Wir erstellen oder überprüfen Ihre Präferenzkalkulationen sowie Organisationsanweisungen und beraten Sie in allen auftretenden Fragen.
Neben unseren drei Schwerpunkten begleiten wir Sie in allen weiteren zollrechtlichen Fragestellungen - von Vereinfachungen und Bewilligungen bis hin zu internationalen Sicherheitsstandards.
Zollvereinfachungen
Vereinfachte Zollanmeldungen (Art. 166 UZK), Anschreibung in der Buchführung (Art. 182 UZK) und zentrale Zollabwicklung (Art. 179 UZK)
Zollbewilligungen
Zolllager, aktive und passive Veredelung - Vermeidung oder zeitliche Verschiebung von Einfuhrabgaben
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Beantragung und Betreuung von AEO C, AEO S und AEO C+S - international anerkannt in der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China
Customs Compliance
Aufbau interner Kontrollsysteme, Dokumentation von Prozessen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Zollprüfungen
Vorbereitung auf Zollkontrollen, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Wahrung Ihrer Unternehmensrechte
Grenzüberschreitende Umsatzsteuer
Umsatzsteuerregistrierung, Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen und Intrastat bei Import und Export
Fiskalvertretung
Umsatzsteuerliche Vertretung ausländischer Unternehmen ohne deutsche Betriebsstätte
Marktordnungsrecht
Prüfung der Lizenzpflicht, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Zollsatzermittlung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Zollwertermittlung, Eintarifierung und Warenursprung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns anDer Zollwert bildet die Bemessungsgrundlage für Einfuhrabgaben und wird vorrangig nach der Transaktionswertmethode ermittelt. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der Ware beim Verbringen in das Zollgebiet der EU, erhöht um bestimmte Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK (etwa Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten Bestimmungsort) und gemindert um abziehbare Kosten nach Art. 72 UZK. Wir prüfen Ihre Lieferketten und Verträge und sorgen für eine rechtssichere und wirtschaftlich optimale Wertermittlung.
Der Einfuhrzoll ergibt sich aus dem Produkt von Zollwert und dem für die jeweilige Tarifnummer geltenden Drittlands-Zollsatz laut Elektronischem Zolltarif (EZT-Online). Hinzu kommen gegebenenfalls Antidumping- oder Ausgleichszölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Präferenzabkommen können den Zollsatz reduzieren oder auf null setzen, wenn der Warenursprung nachgewiesen wird. Wir berechnen die Belastung Ihrer Importe im Vorfeld und zeigen Optimierungspotenziale auf.
Der Unionszollkodex sieht sechs aufeinander aufbauende Methoden vor. Vorrangig ist die Transaktionswertmethode, gefolgt vom Transaktionswert gleicher oder ähnlicher Waren, dem deduktiven Verfahren, dem errechneten Wert und der Schlussmethode als Auffangregelung. Welche Methode greift, hängt von der jeweiligen Liefersituation ab, insbesondere davon, ob zwischen Verkäufer und Käufer Verbundenheit besteht. Wir wählen mit Ihnen die zutreffende Methode und dokumentieren sie prüfungssicher.
Die Prüfung beginnt mit einer sauberen Erfassung von Material, Zusammensetzung, Funktion und Verwendung der Ware und einer systematischen Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Für Zweifelsfälle stellen wir für Sie einen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), die EU-weit Bindungswirkung entfaltet und rechtssicher Klarheit schafft. So lassen sich Tarifstreitigkeiten und Nachzahlungen vermeiden.
Die Codenummer ergibt sich aus der Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur auf Basis objektiver Warenmerkmale. Als Auslegungshilfen dienen die Erläuterungen zum Harmonisierten System, Einreihungsverordnungen und die Rechtsprechung des EuGH. Bei komplexen Produkten wie Maschinen, Textilien oder chemischen Erzeugnissen sind oft Einzelfallentscheidungen erforderlich. Wir begleiten Sie bei der systematischen Einreihung und vertreten Sie bei strittigen Tarifierungen gegenüber der Zollverwaltung.
Die aktuell gültigen Codenummern finden Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung sowie in der EU-Datenbank TARIC. Beide Systeme enthalten neben der Nomenklatur auch Zollsätze, handelspolitische Maßnahmen, Antidumpingregelungen und Einfuhrbeschränkungen. Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen individuellen Tarifkatalog Ihrer Importwaren einschließlich aller relevanten Maßnahmen.
Der Warenursprung wird danach bestimmt, wo eine Ware vollständig gewonnen oder ausreichend be- beziehungsweise verarbeitet wurde. Dabei ist zwischen dem präferenziellen Ursprung (Grundlage für Zollvergünstigungen aus Freihandelsabkommen) und dem nichtpräferenziellen Ursprung (Basis für handelspolitische Maßnahmen) zu unterscheiden. Jedes Abkommen enthält eigene Listenregeln, etwa Änderungen der Tarifnummer oder Mehrwertanteile. Wir analysieren Ihre Fertigungsprozesse und erstellen prüfungssichere Präferenzkalkulationen.
Der Warenursprung entscheidet maßgeblich über Ihre Zollbelastung und damit über Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Beim präferenziellen Ursprung ermöglichen Freihandelsabkommen reduzierte oder vollständig entfallende Zollsätze. Der nichtpräferenzielle Ursprung ist relevant für Antidumpingzölle, Einfuhrverbote und Herkunftsbezeichnungen. Eine fehlerhafte Ursprungsangabe kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern und dem Verlust von Präferenzen führen.
Eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUa) wird schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Sie schafft rechtssichere Klarheit über den präferenziellen oder nichtpräferenziellen Ursprung einer konkreten Ware und bindet die Zollverwaltung für drei Jahre. Erforderlich sind detaillierte Angaben zur Herstellung, den Vormaterialien und deren Ursprung. Wir bereiten den Antrag für Sie vor und begleiten das Verfahren bis zur Erteilung.
Ob Zollwertermittlung, Eintarifierung, Warenursprung, AEO-Status oder Zollprüfung - sprechen Sie mit unseren Fachberaterinnen und Fachberatern für Zölle und Verbrauchsteuern. Das Erstgespräch ist kostenfrei.