Steuerberater
Joel Franzke
Master of Arts. Spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht und grenzüberschreitende Sachverhalte.
Steuerberater
Master of Arts. Spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht und grenzüberschreitende Sachverhalte.
Als Steuerberater bei der Wolfgang Dittrich GmbH berate ich Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen.
Ich unterstütze Sie bei Fragen und Problemen im internationalen Steuerrecht. Ich analysiere Ihren Sachverhalt und bespreche mit Ihnen die steuerlichen Besonderheiten, mögliche Optimierungen oder steuerliche Risiken.
Ich helfe Ihnen bei Fragen zu Ihren ausländischen Einkünften oder, sollten Sie im Ausland leben, zu Ihren inländischen Einkünften. Ich analysiere Ihren Fall und unterstütze Sie bei Gestaltungen oder der korrekten Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Fortbildungen zum Fachberater für internationales Steuerrecht sowie zum Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern habe ich bereits erfolgreich abgeschlossen und vertiefe meine praktische Erfahrung in diesen Bereichen kontinuierlich bei DITTRICH.
Des Weiteren berate ich Sie bei Fragen und Sachverhalten im grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht. Insbesondere stehe ich Ihnen bei Besonderheiten bei Lieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten zur Verfügung.
Mein Ziel ist es, zuerst Ihren Sachverhalt aufzunehmen, zu strukturieren und zu analysieren. Nur mit einer sauberen Sachverhaltsaufnahme ist es möglich, Ihren Fall zu verstehen und Ihnen eine zielführende Beratung zu bieten. Nach der Analyse geht es darum, Ihre bisherige Situation steuerlich einzuordnen und mit Ihnen zusammen zu optimieren und Ihnen Möglichkeiten, aber auch Risiken aufzuzeigen.
Eine gute Zusammenarbeit bedarf neben der fachlichen Kompetenz auch Vertrauen und eine klare Kommunikation. Mein Ziel ist es, Ihnen als Berater zur Verfügung zu stehen und Sie bei Ihren Plänen bestmöglich und proaktiv zu unterstützen.
Persönliche Betreuung, klare Kommunikation und eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft stehen für mich im Mittelpunkt. Wir legen viel Wert auf eine gute Erreichbarkeit, reagieren schnell auf Anfragen und achten konsequent auf die Einhaltung aller Fristen.
Von der Unternehmensbesteuerung bis zur Wirtschaftsprüfung - meine Beratungsfelder im Überblick.
Beratung bei Inbound- und Outbound-Sachverhalten, Zuzugs- und Wegzugsfällen sowie internationalen Erbschaften
Mehr erfahrenKlärung grenzüberschreitender umsatzsteuerlicher Sachverhalte, Registrierungen und Lieferketten
Mehr erfahrenBeratung zu Zöllen und Verbrauchsteuern im internationalen Warenverkehr
Mehr erfahrenSteuerliche Gestaltung von Unternehmensstrukturen, Holdinggesellschaften und optimale Rechtsformwahl
Mehr erfahrenSteuerliche Klarheit bei Erbschaften mit Auslandsbezug und Nachfolgeplanung
Mehr erfahrenErstellung von Jahresabschlüssen für mittelgroße Kapitalgesellschaften
Mehr erfahrenVom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung - so läuft der Einstieg bei uns ab.
Sie wechseln den Steuerberater? So einfach geht'sAls Neumandant beginnen wir mit einem Erstgespräch, das telefonisch, per Videokonferenz über Teams oder Zoom oder persönlich in unserer Kanzlei stattfinden kann. Dabei klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse, besprechen den Leistungsumfang und erklären unsere digitalen Arbeitsweisen.
Anschließend tauschen wir die notwendigen Vollmachten aus und schließen die Mandatsvereinbarung, die bei Bedarf auch digital unterzeichnet werden kann. Waren Sie bisher bei einem anderen Steuerberater, erfahren Sie auf unserer Seite Steuerberater wechseln, wie einfach der Übergang funktioniert.
Die Buchhaltung erstellen wir in 90 % der Fälle über die digitale Plattform DATEV Unternehmen Online. Auch die Einkommensteuererklärung erfolgt anhand der Online-Lösung "Meine Steuern". Besprechungen können flexibel per Telefon, Video oder persönlich erfolgen.
Von Beginn an sorgen wir für Fristeneinhaltung, schnelle Reaktionszeiten und klare Kommunikation - so gewährleisten wir eine transparente, digitale und zugleich persönliche Zusammenarbeit.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um meine Beratungsschwerpunkte.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie michEin Wegzug aus Deutschland kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, klären die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung und entwickeln eine Strategie, die steuerliche Belastungen minimiert.
Das hängt von Ihrem steuerlichen Status und den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab. Grundsätzlich unterliegen Sie als in Deutschland ansässige Person der unbeschränkten Steuerpflicht. Wir prüfen, welche Einkünfte wo besteuert werden und wie Doppelbesteuerungen vermieden werden können.
Ausländische Einkünfte können in Deutschland steuerpflichtig sein oder den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöhen (Progressionsvorbehalt). Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie sich die ausländischen Einkünfte konkret auswirken und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Ja, als im Ausland lebende Person mit inländischen Einkünften aus Vermietung sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben. Wir übernehmen die Erstellung und prüfen, ob das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen Besonderheiten vorsieht.
Eine GmbH oder Holdingstruktur kann steuerliche Vorteile bieten, etwa bei Gewinnthesaurierung, Veräußerungen oder der Nachfolgeplanung. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir analysieren die Möglichkeiten und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf.
Ja, insbesondere umsatzsteuerlich gibt es wesentliche Unterschiede. Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren. Bei Privatpersonen gelten andere Regelungen. Wir klären Ihre konkrete Situation und sorgen für eine korrekte Abrechnung.
Ja, wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt für Sie. Wir prüfen eingehende Bescheide, beantworten Rückfragen und legen bei Bedarf Einspruch ein. Sie werden über jeden Schritt informiert und müssen sich nicht selbst darum kümmern.
Bei einem Zu- oder Wegzug im laufenden Jahr ändern sich Ihre steuerlichen Pflichten unterjährig. Es entstehen Zeiträume mit unterschiedlicher Steuerpflicht, die korrekt abgegrenzt werden müssen. Wir begleiten Sie durch diesen Übergang und sorgen für eine rechtssichere steuerliche Behandlung.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch - telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei in Münster.