Steuerberatung bei Auslandseinkünften: Mieteinnahmen, Renten und Kapitalerträge

Internationales Steuerrecht

Auslandseinkünfte: Mieteinnahmen, Renten und Kapitalerträge

Finanzielle Verflechtungen mit dem Ausland bringen steuerliche Herausforderungen und Chancen. Wir helfen Ihnen, Ihre internationalen Einkünfte steueroptimal zu gestalten.

Finanzielle Verflechtungen mit dem Ausland

Ob Mieteinnahmen, Renten & Pensionen oder Kapitalanlagen - wer finanzielle Verbindungen ins Ausland hat, steht vor besonderen steuerlichen Fragestellungen. Die korrekte steuerliche Behandlung erfordert fundiertes Wissen über Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Steuervorschriften.

Wir analysieren Ihre internationalen Einkünfte und Vermögenswerte und entwickeln steueroptimale Strukturen. Dabei achten wir auf die korrekte Anwendung der DBA und nutzen alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Rückforderung ausländischer Quellensteuern.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Internationale Mieteinnahmen und Immobilien
  • Auslandsrenten und Pensionen
  • Kapitalerträge und Quellensteuer-Rückforderung
  • DBA-Anwendung und Freistellungsverfahren
40+ Länder mit
steuerlicher Betreuung
30+ Jahre internationale
Steuerberatung
90+ DBA-Abkommen
Deutschlands
Carolin Börtz

Ihre Expertin

Carolin Börtz

Geschäftsführerin

Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern

Unsere Schwerpunktbereiche

Von Mieteinnahmen über Renten und Pensionen bis hin zu Kapitalerträgen - wir beraten Sie bei allen Einkünften mit Auslandsbezug.

Internationale Mieteinnahmen

Steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien, Progressionsvorbehalt, Anrechnung ausländischer Steuern und Bewertung von Veräußerungsgewinnen über Ländergrenzen hinweg.

Auslandsrenten und Pensionen

Klärung des Besteuerungsrechts bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten und Pensionen aus dem Ausland. Wir nutzen Doppelbesteuerungsabkommen und vermeiden, dass dieselbe Rente in zwei Staaten besteuert wird.

Kapitalerträge und Quellensteuer

Korrekte Deklaration ausländischer Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Auslandsdepots sowie systematische Rückforderung zu viel einbehaltener Quellensteuern nach DBA-Höchstsatz.

Weitere Leistungen bei Auslandseinkünften

Neben der Beratung zu Mieteinnahmen, Renten und Kapitalerträgen bieten wir weitere spezialisierte Leistungen rund um Einkünfte mit Auslandsbezug.

Anrechnung ausländischer Steuern

Korrekte Anrechnung ausländischer Einkommen- und Quellensteuern auf die deutsche Steuer nach DBA-Vorgaben und § 34c EStG

Quellensteuer-Rückforderung

Systematische Rückforderung zu viel gezahlter ausländischer Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen

Freistellungsverfahren

Beantragung von Freistellungen und Ermäßigungen nach Doppelbesteuerungsabkommen

Vermögensstrukturierung

Steueroptimierte Gestaltung von internationalen Vermögensstrukturen

Steuererklärungen

Erstellung aller erforderlichen Steuererklärungen für in- und ausländische Einkünfte

Englischsprachige Beratung

Vollständige Kommunikation und Ergebnispräsentation in Englisch

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Mieteinnahmen, Renten und Kapitalerträgen mit Auslandsbezug.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien werden in der Regel im Belegenheitsstaat besteuert. In Deutschland sind sie nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt, wirken sich aber über den Progressionsvorbehalt auf den deutschen Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte aus. Erklärungspflichten bestehen daher in beiden Staaten. Wir berechnen die zutreffende Belastung, koordinieren die Erklärungen und stimmen uns bei Bedarf mit lokalen Beratern im Ausland ab.

Welches Land das Besteuerungsrecht für eine Rente oder Pension hat, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen - in der Regel anhand der Art der Versorgung (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenpension, private Rente) und des Ansässigkeitsstaats des Empfängers. Manche Renten sind im Auszahlungsstaat steuerpflichtig, andere ausschließlich in Deutschland. Wir analysieren die einschlägigen DBA-Regelungen, beantragen die Freistellung oder Erstattung im Ausland und stellen sicher, dass keine doppelte Besteuerung entsteht.

Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus dem Ausland behält der Quellenstaat häufig eine Quellensteuer ein, die über den im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten Höchstsatz hinausgeht. Den übersteigenden Betrag können Sie im Quellenstaat zurückfordern; den verbleibenden DBA-Höchstsatz rechnet das deutsche Finanzamt auf Ihre Einkommen- oder Abgeltungsteuer an. Wir prüfen die anwendbaren DBA-Sätze, stellen die Rückerstattungsanträge in der jeweiligen Landessprache und überwachen die Bearbeitung bis zur Auszahlung.

Einkünfte aus dem Ausland?

Ob Mieteinnahmen, Renten, Pensionen oder Kapitalerträge mit Auslandsbezug - sprechen Sie mit unseren Fachberatern für Internationales Steuerrecht.