Internationales Steuerrecht für Arbeitnehmer

Antworten auf Steuerfragen von Grenzgängern

Die Globalisierung führt dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder ihren Wohnort ins Ausland verlegen oder dauerhaft in verschiedenen Staaten arbeiten. Durch die Nähe unseres Standortes zu den Niederlanden und durch die Universität sowie die Fachhochschule in Münster sind viele unserer Mandanten seit langem grenzüberschreitend tätig. Entsprechend verfügen wir über langjährige und umfangreiche Erfahrung in der steuerlichen Beratung von international tätigen Arbeitnehmern.

Chancen der Steueroptimierung für Grenzgänger

In diesem Bereich eröffnet das Steuerrecht für uns zusätzliche Chancen der Steueroptimierung: Gehälter können unter bestimmten Umständen steuerlich über mehrere Staaten verteilt werden, um Progressionseffekte zu nutzen. Ihre Werbungskosten und persönlichen Abzüge können in bestimmten Konstellationen bei mehr als einer Steuerveranlagung steuermindernd berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es aber, eine Doppelbesteuerung durch mehrere Staaten zu vermeiden. Wir entwickeln für Sie im Beratungsgespräch eine optimale Steuerstrategie, erläutern Ihnen, welche Einkünfte Sie in Deutschland oder im Ausland versteuern müssen, und erstellen Ihre Steuererklärung in Deutschland. Auf Wunsch stimmen wir uns mit ausländischen Steuerberatern bezüglich Ihrer Steuererklärung in anderen Staaten ab.