Internationales Steuerrecht
Für Arbeitnehmer
Steuerberatung für Grenzpendler, Expats und international mobile Arbeitnehmer. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht doppelt besteuert werden und alle Vorteile nutzen.
Internationales Steuerrecht
Steuerberatung für Grenzpendler, Expats und international mobile Arbeitnehmer. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht doppelt besteuert werden und alle Vorteile nutzen.
Die Globalisierung und die Nähe Münsters zu den Niederlanden führen dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig sind. Ob als Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden, als Expat in einem internationalen Unternehmen oder als Fachkraft mit Einkünften aus mehreren Ländern - die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich und erfordern spezialisierte Beratung.
Wir betreuen Mandanten aus über 40 Ländern und kennen die Herausforderungen bei der Gehaltsverlagerung über mehrere Jurisdiktionen. Unser Ziel ist es, durch Progressionsoptimierung und gezielte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen Ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren.
Münster als Universitätsstadt und Wirtschaftsstandort in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze zieht viele internationale Arbeitnehmer an. Die korrekte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei entscheidend, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und gleichzeitig alle steuerlichen Vorteile beider Länder zu nutzen.
Wir koordinieren Ihre steuerliche Beratung mit ausländischen Steuerberatern und stellen sicher, dass abzugsfähige Betriebsausgaben in allen relevanten Ländern geltend gemacht werden. Als Mitglied des TaxPlanet-Netzwerks greifen wir auf ein internationales Partnernetz zurück, das eine lückenlose Betreuung gewährleistet.
Ihre Expertin
Geschäftsführerin
Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern
International mobile Arbeitnehmer stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen. Hier sind die häufigsten Situationen, in denen wir Sie unterstützen.
Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland oder umgekehrt? Wir kennen das DBA zwischen beiden Ländern und sorgen dafür, dass Sie die Steuervorteile beider Länder optimal nutzen.
Bei Entsendungen ins Ausland klären wir Fragen der steuerlichen Ansässigkeit, der Sozialversicherungspflicht und der korrekten Behandlung aller Vergütungsbestandteile in beiden Ländern.
Wenn Sie Gehalt aus verschiedenen Ländern beziehen, optimieren wir durch gezielte Progressionsoptimierung und korrekte DBA-Anwendung Ihre Gesamtsteuerbelastung und vermeiden eine Doppelbesteuerung.
Neben der laufenden Steuerberatung bieten wir spezialisierte Leistungen für Arbeitnehmer mit grenzüberschreitender Beschäftigung.
DBA-Anwendung und Freistellung
Korrekte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung doppelter Steuerbelastung
30%-Regelung Niederlande
Beratung zur steuerfreien Vergütung für qualifizierte Arbeitnehmer in den Niederlanden
Ansässigkeitsbescheinigungen
Beantragung und Erstellung der notwendigen Nachweise für das Finanzamt
Sozialversicherungsrechtliche Beratung
Klärung der Sozialversicherungspflicht bei grenzüberschreitender Beschäftigung
Werbungskosten im Ausland
Geltendmachung abzugsfähiger Betriebsausgaben in mehreren Jurisdiktionen
Englischsprachige Beratung
Vollständige Kommunikation und Ergebnispräsentation in Englisch
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum internationalen Steuerrecht für Arbeitnehmer.
Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns anWelches Land das Besteuerungsrecht hat, hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz, dem Tätigkeitsort und den Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens ab. In der Regel wird der Arbeitslohn dort versteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird, während der Ansässigkeitsstaat eine Doppelbesteuerung über die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode vermeidet. Wir prüfen Ihre konkrete Situation, ordnen Ihre Einkünfte rechtssicher dem jeweiligen Staat zu und sorgen dafür, dass Sie nirgends doppelt zur Kasse gebeten werden.
In den meisten Fällen ja. Solange Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie hier mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig und müssen alle Einkünfte erklären. Im Tätigkeitsstaat besteht in der Regel zusätzlich eine Erklärungspflicht für die dort erzielten Einkünfte. Wir koordinieren beide Erklärungen, achten auf den Progressionsvorbehalt und stimmen uns bei Bedarf mit Steuerberatern im Ausland ab.
Maßgeblich ist, an welchen Tagen Sie tatsächlich physisch in Deutschland arbeiten. Für die im Home Office erbrachte Arbeit besteht in der Regel ein deutsches Besteuerungsrecht, während die Tage im Ausland dem Tätigkeitsstaat zugewiesen werden. Hinzu kommt das Risiko, dass durch das Home Office eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland entsteht, was sozialversicherungs- und unternehmenssteuerlich Folgen haben kann. Wir prüfen die Aufteilung, erstellen die nötigen Berechnungen und unterstützen sowohl Sie als auch Ihren Arbeitgeber bei der korrekten Behandlung.
Ob Grenzpendler, Expat oder international entsandter Mitarbeiter - sprechen Sie mit unseren Fachberatern für Internationales Steuerrecht.