Internationale Steuerberatung für Unternehmen

Internationales Steuerrecht

Für Unternehmen

Grenzüberschreitende Steuergestaltung, Verrechnungspreisdokumentation und DBA-Optimierung. Wir begleiten Ihr Unternehmen bei allen internationalen Steuerfragen.

Antworten auf internationale Steuerfragen

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit wirft komplexe steuerliche Fragen auf, die weit über nationale Vorschriften hinausgehen. Ob Ihr Unternehmen ins Ausland expandiert, ausländische Kunden bedient oder als internationaler Konzern in Deutschland tätig ist: Die richtige steuerliche Gestaltung entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg.

Durch unsere langjährige und umfangreiche Erfahrung mit internationalen Mandaten entwickeln wir Strukturen, die die steuerliche Gesamtbelastung Ihres Unternehmens optimieren. Dabei nutzen wir gezielt die Unterschiede zwischen den Steuerquoten verschiedener Länder und die Möglichkeiten der Doppelbesteuerungsabkommen.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

  • Verrechnungspreisdokumentation und Transfer Pricing
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Gewinnverteilung
  • Steueroptimierung durch internationale Strukturen
  • Betriebsstättenberatung und Risikoprävention
  • Umsatzsteuer-Rückerstattungen im EU-Raum
  • Grenzüberschreitende M&A-Beratung
40+ Länder mit
steuerlicher Betreuung
30+ Jahre internationale
Steuerberatung
90+ DBA-Abkommen
Deutschlands
Carolin Börtz

Ihre Expertin

Carolin Börtz

Geschäftsführerin

Bachelor of Arts, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Zölle und Verbrauchsteuern

Ausländische Unternehmen in Deutschland

Sie möchten als ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig werden? Wir begleiten Sie von der Gründung bis zur laufenden steuerlichen Betreuung.

Gründung und Registrierung

Steuerliche Registrierung in Deutschland, Unterstützung bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten und Sicherstellung der Dokumentenkonformität.

Laufende Compliance

Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Buchführung und Lohnabrechnung nach deutschem Recht. Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerabschreibungsmöglichkeiten.

Umsatzsteuer und Erstattungen

Umsatzsteuer-Registrierung, Einreichungen und Anträge auf Umsatzsteuer-Rückerstattungen für ausländische Umsatzsteuern innerhalb der EU. Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

Weitere Leistungen für internationale Unternehmen

Neben der laufenden Steuerberatung bieten wir spezialisierte Leistungen für Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit.

Verrechnungspreisdokumentation

Country-by-Country Reporting und Dokumentation nach OECD-Standards

Holdingstrukturen

Steueroptimierte Gestaltung von Beteiligungsstrukturen und Hinzurechnungsbesteuerung

M&A-Beratung

Steuerliche Begleitung grenzüberschreitender Unternehmenskäufe und -verkäufe

Steuerplanung und Steuererklärungen

Proaktive Steuergestaltung und Erstellung aller erforderlichen Steuererklärungen

Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Jahresabschlüssen deutscher Tochtergesellschaften internationaler Konzerne

Englischsprachige Beratung

Vollständige Kommunikation und Ergebnispräsentation in Englisch

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum internationalen Steuerrecht für Unternehmen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Eine optimale Struktur beginnt mit der Analyse der gewählten Rechtsform, der Standortwahl und der konzerninternen Leistungsbeziehungen. Dabei spielen Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisrichtlinien sowie die Zuordnung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern eine zentrale Rolle. Wir prüfen Ihre bestehende Struktur, identifizieren steuerliche Risiken und entwickeln eine rechtssichere Gestaltung, die wirtschaftliche Ziele und Compliance-Anforderungen in Einklang bringt.

Unterschiedliche Steuersätze, Bemessungsgrundlagen und Anrechnungsmethoden eröffnen Gestaltungsspielräume, sofern die Struktur wirtschaftlich begründet ist und den BEPS-Vorgaben sowie nationalen Missbrauchsregeln entspricht. Wesentliche Hebel sind die Wahl einer geeigneten Holdingstruktur, die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, eine sachgerechte Verrechnungspreispolitik sowie die Zuordnung von Finanzierungs- und Lizenzfunktionen. Wir analysieren Ihre konkrete Situation und zeigen rechtssichere Optimierungspotenziale auf, ohne aggressive Gestaltungen, die zu Nachversteuerungen führen können.

Vor der Gründung sollten Standort, Rechtsform und steuerliche Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft werden, da diese Faktoren die laufende Steuerbelastung und die Rückführung der Gewinne langfristig prägen. Zentrale Themen sind die Vermeidung einer ungewollten Betriebsstätte in Deutschland, die Ausgestaltung der Verrechnungspreise, Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen sowie die Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG. Wir begleiten Sie von der Konzeption über die Gründung bis zur laufenden steuerlichen Betreuung und stimmen uns bei Bedarf mit lokalen Beratern im Zielland ab.

Internationale Steuerfragen?

Ob Verrechnungspreise, Betriebsstättenberatung oder Expansion ins Ausland - sprechen Sie mit unseren Fachberatern für Internationales Steuerrecht.