Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Antworten auf internationale Steuerfragen

Internationale Beziehungen werden für Unternehmen immer selbstverständlicher. Durch die Nähe unseres Standortes Münster zu den Niederlanden sind viele unserer Mandanten seit langem grenzüberschreitend tätig. Entsprechend verfügen wir über langjährige und umfangreiche Erfahrung in der steuerlichen Beratung global agierender Unternehmen.

Wir beraten Sie hinsichtlich aller steuerlichen Fragen, die rund um Ihre internationalen Aktivitäten entstehen, entwickeln Ideen zur Steuergestaltung, lösen auftretende Probleme und unterstützen Sie bei Planung und Aufbau einer optimalen internationalen Struktur. Mit vielen Staaten hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Anwendung der Abkommen beachten müssen und wie Sie diese für sich nutzen können. Wir gewährleisten, dass alle anfallenden Aufgaben der Gewinnabgrenzung, Anzeigepflichten und die Verrechnungspreisdokumentation zuverlässig erledigt und Steuerfallen vermieden werden.

Auslandsaktivitäten eröffnen Ihnen Chancen, das Steuersatzgefälle zwischen verschiedenen Staaten zu nutzen. Gewinne können z.B. in einem gewissen Umfang in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Einige Staaten bieten Steuervergünstigungen für Unternehmensaktivitäten wie die Forschung und Entwicklung. Wir stellen fest, wo Ihr Unternehmen profitieren kann und helfen Ihnen bei der Umsetzung. Andererseits bergen Auslandsaktivitäten erhöhte steuerliche Risiken. Eine ungeplante und unerkannte Betriebsstätte im Ausland kann empfindliche Steuerfolgen nach sich ziehen. Ein ständiger Vertreter im Ausland löst steuerliche Anzeigepflichten und Zahlungspflichten aus. Wir identifizieren solche Risiken und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen für auftretende Probleme. Haben Sie im Ausland Umsatzsteuern gezahlt, dann übernehmen wir auf Wunsch die Vorsteuervergütungsanträge für ausländische Umsatzsteuer.

Ausländische Unternehmen in Deutschland

Wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft gründen, beraten wir Sie hinsichtlich aller auftretenden steuerlichen Fragen. Die Anforderungen an international tätige Unternehmen zur Dokumentation ihrer Geschäftsbeziehungen sind hoch. Wir erläutern Ihnen, welche steuerlichen Anzeige- und Dokumentationspflichten Sie erfüllen müssen, um den Ansprüchen deutscher Steuerbehörden zu entsprechen und übernehmen diese Aufgaben für Sie. Mit vielen Staaten hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Anwendung der Abkommen beachten müssen und wie Sie diese für sich nutzen können. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerischen Aktivitäten in Deutschland unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren. Wir informieren Sie über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und Abzüge, die Sie hier nutzen können.

Wussten Sie zum Beispiel, dass Deutschland große Steuervorteile für ausländische Kapitalgesellschaften bietet, die hier Immobilien vermieten? Wir erklären Ihnen, wie Sie in diesem Fall eine Steuerbelastung von nur 15% erreichen und Gewinnausschüttungen an die EU-Muttergesellschaft in Deutschland steuerfrei bleiben. Gleichzeitig schützen wir Sie vor den Fallen des deutschen Steuerrechts.

Selbstverständlich führen wir Telefonate, Korrespondenz, Beratungen und Konferenzen auch in englischer Sprache. Wir berichten in englischer Sprache an Sie oder an Ihr internationales Mutterunternehmen. Ferner verfügen wir über weltweite Kontakte zu Experten aus den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
  • Steuerregistrierung in Deutschland
  • Jahresabschlusserstellung
  • Jahresabschlussprüfung
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • Steueroptimierung und Steuergestaltung
  • Buchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Vorsteuererstattungsanträge in alle EU-Staaten
  • Unterstützung bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation
  • Steuerliche Planung und Beratung  bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und -verkäufen