Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe

Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe vereinfacht. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht der Kontoauszug. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31.12.2016 anwendbar.