Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe
· Wolfgang Dittrich

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe

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Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden zur Flüchtlingshilfe vereinfacht. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht der Kontoauszug. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31.12.2016 anwendbar.