Bauabzugsteuer – sind Sie möglicherweise zum Steuerabzug verpflichtet?
Wenn Sie als Unternehmer in Deutschland eine Bauleistung beauftragen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, 15 % von der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen.
Was sind Bauleistungen im Sinne der Vorschrift?
Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Hierzu gehört zum Beispiel der Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, Aufzügen, Heizungsanlagen, Gaststätteneinrichtungen oder die Installation einer Fotovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude.
Nicht zu den Bauleistungen gehören zum Beispiel Planungsleistungen durch Architekten, die bloße Reinigung von Räumlichkeiten oder Materiallieferungen.
Wer ist zum Abzug verpflichtet?
Insbesondere jeder Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz.
Wichtig: Auch Vermieter von Wohnungen, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, sind Unternehmer im Sinne der Vorschrift (zu den Ausnahmen weiter unten mehr), auch Kleinunternehmer oder Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, zum Beispiel Ärzte.
Welche Ausnahmen von der Abzugsverpflichtung gibt es?
-
Wenn der Leistende Ihnen eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG vorlegt, müssen Sie den Abzug nicht vornehmen. Viele Handwerkerfirmen legen ihren Rechnungen bereits unaufgefordert eine Kopie der Freistellungsbescheinigung bei. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Gegenleistung (= Zahlung) gültig sein.
-
Wenn Sie nicht mehr als zwei Wohnungen vermieten und nur deswegen als Unternehmer anzusehen sind, gilt für Sie die Abzugsverpflichtung nicht.
-
a) Bagatellgrenze für Vermieter, die nur steuerfreie Vermietungsumsätze ausführen: 15.000 € b) Bagatellgrenze für alle anderen Unternehmer: 5.000 €.
Wichtig:
- Entscheidend ist nicht die einzelne Rechnungssumme oder einzelne Zahlung, entscheidend ist, ob die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag in Höhe von insgesamt 5.000 € bzw. 15.000 € pro Auftragnehmer voraussichtlich nicht übersteigen wird.
- Maßgeblich ist der Bruttorechnungsbetrag, also inklusive Umsatzsteuer.
Was beinhaltet die Verpflichtung zum Steuereinbehalt noch?
- Sie müssen die Steuer beim Finanzamt anmelden und an das Finanzamt bezahlen.
- Sie müssen dem Leistenden eine Abrechnung erteilen.
Was passiert mit den einbehaltenen Beträgen?
Der Leistende kann sich die einbehaltenen Beträge auf die eigenen Steuern anrechnen lassen.
Was passiert, wenn Sie es sowohl versäumt haben, nach einer Freistellungsbescheinigung zu fragen, als auch, den Steuereinbehalt vorzunehmen?
Das Finanzamt kann Sie wegen der Steuer in die Haftung nehmen.
Sie haben Fragen zur Bauabzugsteuer oder benötigen Unterstützung bei der Anmeldung?
Melden Sie sich gerne bei uns.
