Private Darlehensverluste werden endlich steuerlich anerkannt

Private Darlehensverluste werden endlich steuerlich anerkannt

Die Finanzämter haben sich bisher geweigert, den Totalausfall von privaten Darlehensforderungen als Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzuerkennen. Der BFH hat das jetzt richtig gestellt (Urteil vom 24.10.2017, Aktenzeichen VIII R 13/15): Die Verluste sind steuerlich anzuerkennen und können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.