Überkreuzversicherung spart Erbschaftssteuer für nicht verheiratete Paare
· Wolfgang Dittrich

Überkreuzversicherung spart Erbschaftssteuer für nicht verheiratete Paare

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Bei Lebensversicherungen ist in den meisten Fällen eine Person gleichzeitig Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person. Im Todesfall fällt die Versicherung in die Erbmasse und kann Erbschaftssteuer auslösen. Der überlebende Ehepartner kann einen Freibetrag von 500.000 Euro beanspruchen, sodass in vielen Fällen trotz Lebensversicherung keine Erbschaftssteuer anfällt. Nicht verheirateten Paaren steht allerdings nur ein Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Beispiel: Der überlebende, nicht verheiratete Partner ist als Bezugsberechtigter einer Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von 100.000 Euro eingesetzt. Anderes Vermögen wird nicht vererbt. 20.000 Euro sind erbschaftsteuerfrei, 80.000 Euro werden mit 30 % Erbschaftssteuer belastet, sodass der Überlebende 24.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen muss.

Dies lässt sich leicht durch eine Überkreuzversicherung vermeiden: Beide Partner schließen eine Lebensversicherung ab, bei denen sie selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind, die Versicherung aber jeweils auf das Leben des anderen Partners abgeschlossen wird. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält man quasi seine eigene Versicherung ausgezahlt und das ist erbschaftsteuerfrei.