Sie wünschen sich als repräsentativen Firmensitz ein Baudenkmal? Das ist auch steuerlich interessant. Sie können 12 Jahre lang erhöhte Abschreibungen vornehmen und Steuern sparen:
Jahr 1 – 8 : 9 % p.a.
Jahr 9 – 12: 7 % p.a.
(statt 3 % bei den meisten anderen Gebäuden)
Begünstigt sind Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (§ 7 i EStG), das können z.B. Kosten der Fassadensanierung sein.
Die Voraussetzungen für diese Abschreibungen sind:
• Das Gebäude muss im Inland liegen.
• Die begünstigten Aufwendungen müssen von der zuständigen Behörde (z.B. Denkmalschutzbehörde) bescheinigt werden.