Ein Baudenkmal als Firmensitz? Steuerlich interessant!

Ein Baudenkmal als Firmensitz? Steuerlich interessant!

Sie wünschen sich als repräsentativen Firmensitz ein Baudenkmal? Das ist auch steuerlich interessant. Sie können 12 Jahre lang erhöhte Abschreibungen vornehmen und Steuern sparen:
Jahr 1 – 8 : 9 % p.a.
Jahr 9 – 12: 7 % p.a.
(statt 3 % bei den meisten anderen Gebäuden)
Begünstigt sind Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (§ 7 i EStG), das können z.B. Kosten der Fassadensanierung sein.

Die Voraussetzungen für diese Abschreibungen sind:

• Das Gebäude muss im Inland liegen.
• Die begünstigten Aufwendungen müssen von der zuständigen Behörde (z.B. Denkmalschutzbehörde) bescheinigt werden.