Gehaltserhöhung oder Ausschüttung: Was ist steuerlich günstiger?
Steuerberatung · · Wolfgang Dittrich

Gehaltserhöhung oder Ausschüttung: Was ist steuerlich günstiger?

Zurück zur Übersicht

Ihre GmbH erwirtschaftet steigende Gewinne und Sie möchten als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer daran partizipieren. Vereinbaren Sie besser eine Gehaltserhöhung oder beschließen Sie eine Gewinnausschüttung?

Entscheidend ist, wo die Grenzsteuerbelastung niedriger ist.

Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 69.879 € und 277.825 € (ledig, Jahr 2026) liegt der persönliche Einkommensteuersatz auf ein zusätzliches Gehalt bei 42 %, mit Solidaritätszuschlag zwischen 42 % und 47 %.

Bei der GmbH hängt die Höhe der laufenden Besteuerung vom Gewerbesteuerhebesatz ab. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer (und SolZ) belastet wird. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 460 % (Beispiel: Münster) errechnet sich inklusive der Kapitalertragsteuer ein Steuersatz in Höhe von 49,88 %.

Bei einem Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 250 % (Beispiel: Monheim am Rhein) liegt die Steuerbelastung immer noch bei 44,47 %.

Fazit: Die Gehaltserhöhung ist steuerlich attraktiver.

Aber: Dies kann in Ihrem individuellen Fall anders sein, z. B.,

  1. wenn Ihre GmbH über steuerliche Verlustvorträge verfügt,
  2. wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen außerhalb der genannten Bandbreiten liegt oder
  3. wenn in Ihrem Fall die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf die Ausschüttung günstiger ist.

Als beherrschender Gesellschafter–Geschäftsführer müssen Sie eine Gehaltserhöhung im Voraus beschließen.

Damit das Gehalt die Gesellschaft nicht belastet, ist eine gewinnabhängige Tantieme oft interessanter als eine dauerhafte Erhöhung des Festgehalts. Damit die Tantieme vom Finanzamt anerkannt wird, sollte sie nicht mehr als 50 % des Jahresüberschusses vor Steuern und nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung betragen.

Lassen Sie sich beraten, wie Sie die Tantiemevereinbarung gestalten, damit dies auch steuerlich anerkannt wird.