Wer an einen weiter steigenden Goldpreis glaubt, denkt vielleicht darüber nach, einen Teil seines Vermögens in Gold anzulegen.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Goldanlage definitiv interessant:
Umsatzsteuer:
Nach § 25 c UStG fällt beim Kauf und Verkauf von Anlagegold keine Umsatzsteuer an.
Zum Vergleich: beim Erwerb von Silber fallen in der Regel 19 % Umsatzsteuer an.
Einkommensteuer:
Veräußerungsgewinne aus Goldgeschäften im Privatvermögen unterliegen gem. § 23 EStG nicht der Einkommensteuer, soweit zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt.
Zum Vergleich: auf Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften wird 25 % Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben.