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Wer an einen weiter steigenden Goldpreis glaubt, denkt vielleicht darüber nach, einen Teil seines Vermögens in Gold anzulegen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Goldanlage definitiv interessant:
Umsatzsteuer
Nach Paragraph 25c UStG fällt beim Kauf und Verkauf von Anlagegold keine Umsatzsteuer an. Zum Vergleich: beim Erwerb von Silber fallen in der Regel 19 % Umsatzsteuer an.
Einkommensteuer
Veräußerungsgewinne aus Goldgeschäften im Privatvermögen unterliegen gem. Paragraph 23 EStG nicht der Einkommensteuer, soweit zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Zum Vergleich: auf Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften wird 25 % Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben.
