Sie können durch die Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen
Steuern sparen! Es gelten folgende Regelungen:
Direkt von der Steuerschuld sind abzugsfähig:
20 % der Kosten, maximal 20 % von 6.000 € = 1.200 € pro Jahr.
Abzugsfähig ist nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Die
Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch
einen Bankbeleg nachgewiesen werden. Es darf nicht bar bezahlt werden.
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (Haushaltshilfe): 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr
Beispiel:
Sie haben im gesamten Jahr 500 € an Ihren Fensterputzer überwiesen.
Ihre Einkommensteuer verringert sich um 20 % von 500 € = 100 €.