Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Sie können durch die Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Steuern sparen! Es gelten folgende Regelungen:

Direkt von der Steuerschuld sind abzugsfähig:

  • Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen):

20 % der Kosten, maximal 20 % von 6.000 € = 1.200 € pro Jahr.

Abzugsfähig ist nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Die

Aufwendungen müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung durch

einen Bankbeleg nachgewiesen werden. Es darf nicht bar bezahlt werden.

  • Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Putz- oder Gartenarbeiten) sowie haushaltsnahe

sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (Haushaltshilfe): 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr

  • Bei haushaltsnahen Minijobs: 20 % der Kosten, maximal 510 € pro Jahr.

 

Beispiel:

Sie haben im gesamten Jahr 500 € an Ihren Fensterputzer überwiesen.

Ihre Einkommensteuer verringert sich um 20 % von 500 € = 100 €.