Als Nachweis für Spenden bis zu 300 € genügt in 2021 der Kontoauszug. Für Spenden über 300 € wird weiterhin eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Muster benötigt. Bei Spenden in Katastrophenfällen genügt ebenfalls der Kontoauszug bei Einzahlungen auf spezielle Sonderkonten innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
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