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Ab 2021 genügt für Spendenbeträge bis 300 Euro der Kontoauszug als Nachweis. Bei höheren Beträgen wird weiterhin eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster benötigt. Für Spenden in Katastrophenfällen reicht ebenfalls der Kontoauszug aus, wenn Einzahlungen auf spezielle Sonderkonten innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen.
