Wissenswertes über die neue Unternehmergesellschaft
· Wolfgang Dittrich

Wissenswertes über die neue Unternehmergesellschaft

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Viele Unternehmer wünschen sich eine Rechtsform, bei der die Haftung auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist. Bisher setzte eine GmbH-Gründung ein Eigenkapital in Höhe von 25.000 € voraus. Um diese Hürde zu umgehen, haben auch deutsche Unternehmer in den letzten Jahren englische Limited (Mindestkapital 1 Pfund) gegründet. Hierauf hat der deutsche Gesetzgeber jetzt reagiert und eine Variante zur klassischen GmbH, die so genannte Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH") geschaffen. Die Mini-GmbH kann bereits mit einem Kapital von 1 € gegründet werden. Das Kapital ist zwischen 1 € und 24.999 € frei wählbar.

Die Firma muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder „UG (haftungsbeschränkt)" tragen.

Das Wort „haftungsbeschränkt" darf nicht abgekürzt werden.

Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Das bedeutet, die Firma kann weiter mit diesem Kapital arbeiten, das Kapital darf aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Beispiel: Gewinn vor Geschäftsführergehalt 58.000,00 € Geschäftsführergehalt – 48.000,00 € Gewinn vor Steuern 10.000,00 € Gewerbesteuer (Beispiel: Münster, Hebesatz 440 %) – 1.540,00 € Körperschaftsteuer – 1.500,00 € Solidaritätszuschlag – 82,50 € Jahresüberschuss 6.877,50 € Davon 25 % Zuführung zur Rücklage (Ausschüttungssperre) – 1.719,38 € Verbleiben 5.158,12 €

Sobald die Rücklage zusammen mit dem Stammkapital den Betrag von 25.000 € erreicht, muss nicht weiter zugeführt werden. Die Unternehmergesellschaft kann dann jederzeit in eine „normale" GmbH umgewandelt werden.

Die Unternehmergesellschaft wird wie eine „normale" GmbH besteuert, das heißt sie ist gewerbe- und körperschaftsteuerpflichtig.

Neben der GmbH ist die GmbH & Co KG eine beliebte Rechtsform. Diese Rechtsform kann steuerlich günstiger sein als eine GmbH. Zukünftig bietet sich hier auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co KG an.

Ein weiterer Baustein der GmbH-Reform ist die Beschleunigung und die Verbilligung der GmbH-Gründung, sowohl der klassischen GmbH als auch der Unternehmergesellschaft.

Eine vereinfachte Gründung der GmbH setzt voraus, dass die GmbH bei der Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar maximal drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer hat. Die Aufnahme weiterer Gesellschafter und/ oder Geschäftsführer ist nach der Eintragung möglich. Bei der vereinfachten Gründung muss ein Musterprotokoll verwendet werden. Das Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft ist beigefügt.

Die vereinfachte Gründung soll die Eintragung der GmbH innerhalb von ein bis zwei Tagen (bisher mehrere Wochen) ermöglichen.

Bei einer vereinfachten Gründung einer Unternehmergesellschaft mit dem Mindestkapital von 1 Euro sollen lediglich Notargebühren in Höhe von rd. 20 € und Handelsregisterkosten in Höhe von rd. 100 € anfallen.

Die Unternehmergesellschaft und die Unternehmergesellschaft & Co KG sind sowohl für Existenzgründer als auch für Einzelunternehmer interessante Rechtsformvarianten, um kostengünstig in die klassische GmbH bzw. GmbH & Co KG „hineinzuwachsen". Ein Nachteil ist der sperrige Firmenzusatz „UG (haftungsbeschränkt)". Man wird mit der Zeit sehen, welches Image die Unternehmergesellschaft bei Kunden, Lieferanten, Banken und sonstigen Geschäftspartnern haben wird.