Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden – Steuernachteile vermeiden
· Wolfgang Dittrich

Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden – Steuernachteile vermeiden

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Die Globalisierung führt dazu, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer international tätig werden. Dabei stellen sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Wo wird der Arbeitslohn versteuert?
  • Wie kann man Steuernachteile vermeiden?
  • Kann man die Situation nutzen, um die persönlichen Steuern zu minimieren?

Herr Averbeck aus Münster arbeitet für einen niederländischen Arbeitgeber in Amsterdam. Seine Familie ist wegen der schulpflichtigen Kinder in Münster geblieben. Herr Averbeck fährt jedes Wochenende nach Hause und konnte mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er jeden Freitag von zu Hause aus arbeiten darf. Des Weiteren ist er regelmäßig auf Dienstreisen außerhalb der Niederlande unterwegs.

Herr Averbeck ist zwar aufgrund eines Wohnsitzes in Münster in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sein Arbeitslohn wird jedoch gemäß Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland in den Niederlanden versteuert, da er in den Niederlanden für einen niederländischen Arbeitgeber tätig ist. Dies gilt jedoch nur, soweit er seine Arbeit in den Niederlanden ausübt. Soweit er in Deutschland oder in anderen Staaten als den Niederlanden tätig wird, verbleibt das Besteuerungsrecht in Deutschland.

Im Jahr 2016 hat Herr Averbeck an insgesamt 220 Arbeitstagen gearbeitet, davon 44 Tage zu Hause in Münster und 22 Tage auf Dienstreise außerhalb der Niederlande. Sein Gehalt von 100.000,00 € wird daher aufgeteilt: 30 % (66 Tage : 220 Tage = 30 %) = 30.000,00 € sind in Deutschland steuerpflichtig, 70.000,00 € in den Niederlanden. Für die 30.000,00 € spart er in den Niederlanden den Spitzensteuersatz von zurzeit 52 %, während die Belastung in Deutschland -- auch unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts -- höchstens 44,31 % (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag) beträgt. Er spart somit mindestens 2.300,00 €.

Wir erklären Ihnen gerne, wie der Gehaltssplitt im Einzelnen funktioniert und was es dabei zu beachten gilt.