Corona-Virus: Hier finden Unternehmen aus NRW Hilfe

Corona-Virus: Hier finden Unternehmen aus NRW Hilfe

Der Bund hat ein Soforthilfeprogramm „Corona“ für die von der Krise stark betroffenen selbstständigen und kleinen/ mittleren Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) aufgelegt.

Die Zuschüsse für NRW können ab Freitag, 27.03.2020, 12.00 Uhr elektronisch unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Das Antragsverfahren ist unter dem genannten Link ausführlich beschrieben und soll unbürokratisch sein. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Punkten haben, helfen wir gern. Da Sie sich selbst authentifizieren und bestimmte Angaben an Eides statt versichern müssen, können und dürfen wir die Antragsstellung für Sie nicht übernehmen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Umsatzrückgang im März 2020 mindestens 50% gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz des 1. Quartals 2019 beträgt, unterstützen wir Sie gerne. Dies ist eine mögliche Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten. Um Sie unterstützen zu können, benötigen wir von Ihnen die Buchhaltungsunterlagen für März 2020. Da die Antragsfrist nur bis zum 30.04.2020 läuft, ist es notwendig, uns die Unterlagen bis spätestens 13.04.2020 einzureichen, sodass wir Ihnen frühzeitig eine Rückmeldung zu Ihrem Umsatz geben können. So haben Sie die Möglichkeit, den Antrag fristgerecht zu stellen.