Wann Sie die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung nutzen können:
Sie handeln gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen und kaufen diese u.a. auch ohne Vorsteuerabzug ein (z.B. von Privatpersonen)?
Dann können Sie die Differenzbesteuerung gem. § 25 a UStG zur Ermittlung Ihrer Umsatzsteuerlast anwenden.
Hierbei wird die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis bemessen.
Beispiel: gewerbsmäßiger Verkauf eines Pkw zu 10.000… €, welcher zuvor von einer Privatperson für 7.500 € gekauft wurde.
Die Umsatzsteuer aus diesem Verkauf beträgt 399,16 € (10.000 € – 7.500 € = 2.500 € : 119% = 2.100,84 €).
Ohne Anwendung der Differenzbesteuerung würde die Umsatzsteuer 1.596,64 € betragen. (10.000 € : 119% = 8.403,36 €)