Wann Sie die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung nutzen können:
Sie handeln gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen und kaufen diese u.a. auch ohne Vorsteuerabzug ein (z.B. von Privatpersonen)? Dann können Sie die Differenzbesteuerung gem. Paragraph 25 a UStG zur Ermittlung Ihrer Umsatzsteuerlast anwenden. Hierbei wird die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis bemessen.
Beispiel: gewerbsmäßiger Verkauf eines Pkw zu 10.000 EUR, welcher zuvor von einer Privatperson für 7.500 EUR gekauft wurde. Die Umsatzsteuer aus diesem Verkauf beträgt 399,16 EUR (10.000 EUR - 7.500 EUR = 2.500 EUR : 119% = 2.100,84 EUR). Ohne Anwendung der Differenzbesteuerung würde die Umsatzsteuer 1.596,64 EUR betragen. (10.000 EUR : 119% = 8.403,36 EUR)
