Digitale Wirtschaftsgüter sofort abschreiben

Digitale Wirtschaftsgüter sofort abschreiben

Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter werden jetzt steuerlich gefördert.

Ab 2021 können digitale Wirtschaftsgüter sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Dies betrifft zum Beispiel Computer, Notebooks, Tablets, Scanner, Drucker, Bildschirme sowie die erforderliche Betriebs- und Anwender-Software.

Besonders interessant: Digitale Wirtschaftsgüter, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft wurden, können ebenfalls in 2021 vollständig abgeschrieben werden.