Ein Tipp zum Vorsteuerabzug
· Wolfgang Dittrich

Ein Tipp zum Vorsteuerabzug

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Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Rechnungen neben den übrigen Voraussetzungen eine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält. Dies können Artikelnummern sein oder bei einer Renovierung zum Beispiel das Aufmaß und die Objektanschrift.