Investitionen finanzieren durch den Investitionsabzugsbetrag

Investitionen finanzieren durch den Investitionsabzugsbetrag

 

1. Wozu brauche ich den Investitionsabzugsbetrag und wie funktioniert er?
Unternehmen können Investitionen nur aus bereits versteuerten Gewinnen finanzieren. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es, bereits heute bis zu 40 % der Investitionen der nächsten 3 Jahre gewinnmindernd zu berücksichtigen. Über die Steuerersparnis kann dann ein Teil der Investition bereits finanziert werden.

2. Beispiel:
Ein Unternehmen plant, in 2018 eine Maschine für 50.000 € netto anzuschaffen. Hierfür wird bereits in 2015 ein IAB in Höhe von 20.000 € gebildet. Bei einem Steuersatz von 50 % erzielt das Unternehmen eine Steuerersparnis in Höhe von 10.000 €, mit der bereits ein Teil der Maschine finanziert werden kann.

3. Voraussetzungen:
• Investition in neue oder gebrauchte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter (also keine Software > 410 €, keine Immobilien)
• Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern darf das Betriebsvermögen 235.000 € nicht überschreiten.
• Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, darf der Gewinn 100.000 € nicht überschreiten.
• Die Wirtschaftsgüter müssen im ersten und im zweiten Jahr in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich (90%) betrieblich genutzt werden.

Nun gibt es eine Neuerung:
Bisher musste genau angeben werden, für welche Investitionen der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet werden soll. Man konnte beispielsweise keinen IAB für einen Lkw bilden und dann eine Fräsmaschine kaufen. Seit 2016 ist diese Steuersparmöglichkeit viel flexibler: Sie müssen sich nicht mehr festlegen, wofür Sie das Geld ansparen wollen. Sie bilden einen IAB und entscheiden erst später, für welche Investition er gedacht ist.