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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 € steuerfrei und sozialversicherungsfrei zahlen.
Voraussetzungen:
- Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
- Zahlung im Zeitraum 26.10.2022 – 31.12.2024
- Gesonderter Ausweis in der Gehaltsabrechnung
