Sie denken darüber nach Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen? Die steuerlichen Folgen eines Umzugs sollten vorher analysiert und, soweit möglich, gestaltet werden.
1. Wegzugsbesteuerung/“Exit Tax“?
Sie sollten sich von einem Steuerberater des aktuellen Wohnsitzstaates beraten lassen, ob Sie dort einer Wegzugsbesteuerung bzw. einem Exit Tax unterliegen und wie Sie dies vermeiden oder die Steuerfolgen abmildern können.
2. Vermögensdisposition vor oder nach dem Umzug?
Viele Zuzügler lassen sich hierzu leider nicht oder zu spät beraten. Gerade in diesem Bereich gibt es erhebliches Potenzial für Steuerersparnisse.
Durch die Verlagerung des Lebensmittelpunktes und Begründung einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland ändert sich vielfach das Besteuerungsregime.
Die wichtigste Frage lautet:
Realisieren Sie bestimmte Einkünfte besser vor oder nach dem Umzug?
Dies hängt davon ab, welcher Staat (wenn überhaupt) die Einkünfte je nach Konstellation besteuert und wie hoch die Besteuerung ist:
| Realisierung: | Besteuerung | |
| im Ausland | In Deutschland | |
| vor dem Umzug | ? | ? |
| nach dem Umzug | ? | ? |
Dies betrifft insbesondere die folgenden entscheidenden Vermögensdispositionen:
- Veräußerung von Immobilien
- Einmalauszahlungen aus Altersvorsorgesystemen
- Veräußerung von wesentlichen Firmenbeteiligungen
- Realisierung von Kursgewinnen bei Aktien, ETFs und andere Kapitalanlagen
Die gleiche Frage stellt sich auch für Schenkungen:
Lösen Sie die Schenkung besser vor oder nach dem Umzug aus?
Vielfach entsteht die persönliche Schenkungsteuerpflicht erst durch den Zuzug nach Deutschland.
Hier gibt es ebenfalls erhebliches Potenzial, Steuern zu sparen.
3. Laufende Besteuerung nach dem Umzug?
Sie sollten bereits vor dem Umzug wissen, wie hoch Ihre laufende Steuerbelastung voraussichtlich sein wird, konkret:
- welcher Staat darf die jeweiligen Einkünfte besteuern und wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
- welche ausländischen Einkünfte stellt Deutschland von der Besteuerung frei oder rechnet die ausländische Steuer an?
- wie hoch ist die voraussichtliche deutsche Steuerbelastung insgesamt?
Lassen Sie sich durch uns beraten!
