Abfindung – Fast die Hälfte an das Finanzamt? Muss nicht sein!
· Wolfgang Dittrich

Abfindung – Fast die Hälfte an das Finanzamt? Muss nicht sein!

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Wer für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Die steuerliche Entlastung erfolgt erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.


In der Theorie mildert die Fünftelregelung die höhere Steuerbelastung durch den progressiven Einkommensteuertarif. In vielen Fällen bringt sie ohne flankierende Maßnahmen allerdings keine nennenswerte Steuerentlastung. Der Grund: Es kommt entscheidend auf die richtige Gestaltung an.


Doch wer rechtzeitig gegensteuert, kann bei hohen sechsstelligen Abfindungen schnell 50.000 € Steuern sparen! Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann das Steuersparpotenzial sogar noch größer sein.


Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!