Zurück zur Übersicht
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abgeschrieben werden. Die Grenze betrug seit Jahrzehnten 410 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer). Die Grenze ist jetzt für Investitionen ab dem 1.1.2018 auf 800 Euro angehoben worden.
