Anhebung der GWG-Grenze auf 800 Euro
· Wolfgang Dittrich

Anhebung der GWG-Grenze auf 800 Euro

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Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abgeschrieben werden. Die Grenze betrug seit Jahrzehnten 410 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer). Die Grenze ist jetzt für Investitionen ab dem 1.1.2018 auf 800 Euro angehoben worden.