Anhebung der GWG-Grenze auf 800 €

Anhebung der GWG-Grenze auf 800 € ab 1.1.2018

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abgeschrieben werden. Die Grenze betrug seit Jahrzehnten 410 € (netto, ohne Umsatzsteuer). Die Grenze ist jetzt für Investitionen ab dem 1.1.2018 auf 800 € angehoben worden.